WFS-Versicherungs-Rating

Allgemeines zu den Ratings

WFS-Ratings sind Bedingungsratings. Wesentlich ist, welche Kriterien in den Bedingungswerken der Versicherungstarife für den Verbraucher von Bedeutung sind. Viele Tarifeinschlüsse sind nur für einen Fachmann ersichtlich. Dem Verbraucher helfen sie nicht weiter, da ihm die versicherungstechnischen Kenntnisse fehlen. Die Praxis zeigt zudem, dass nicht alle Innendienstmitarbeiter der Versicherer hinreichend geschult sind und somit immer wieder Schäden abgelehnt werden, da sie in Tarifwerken da einen Ausschluss annehmen, wo ein Einschluss nicht benannt wurde.

Klare Bedingungen
Im Rating wird das honoriert, was in den Bedingungen klar benannt wird. Ziel ist es, dem Verbraucher jene Versicherer zu empfehlen, bei denen man auf den ersten Blick weiß, dass sie ein stark überdurchschnittliches Bedingungsniveau haben und den Leistungsumfang transparent präsentieren. Streitigkeiten im Schadenfall können so bereits im Vorfeld vermieden werden. Davon profitiert auch der Vermittler. Er ist auf die Empfehlung durch zufriedene Kunden angewiesen.

Grundsätzlich gilt: Eine kompetente Beratung und Betreuung durch den Vermittler ist in der Regel erheblich wichtiger für den Kunden als der absolut tiefste Preis.

Ratingkriterien
Alle Ratingkriterien werden von WFS-Rating erstellt. Mit diesen werden die wesentlichen Leistungsunterschiede herausgearbeitet. Sie dokumentieren das Leistungsniveau der analysierten Tarife.

Kein Auftragsrating
WFS-Ratings sind keine Auftragsratings. Erfasst werden auch die Tarife von Direktversicherern, öffentlichen Versicherern und Konzeptanbietern.

Statisches Leistungsrating
Hier ist die Definition der Mindeststandards sehr breit angelegt. Sie sind ausreichend, um leistungsstarke von weniger leistungsstarken Tarifen abzugrenzen. Viele Einschlüsse sind in der Praxis eher Klarstellungen und nicht immer echte Besserstellungen. Dies gilt insbesondere für die Haftpflichtsparten. Feste Standards sind daher zu vertreten. Der Hauptunterschied zum „Dynamischen Leistungsrating“: Es wird nur geprüft, ob die Mindeststandards erfüllt sind oder nicht.

  • Hausrat- und Wohngebäude
  • Hundehalter- und Pferdehalterhaftpflicht
  • Pflegetagegeld
  • Privathaftpflicht

Dynamisches Leistungsrating
Dynamische Leistungsratings bedeutet, dass die Rating-Kriterien sich stets an dem jeweils aktuell leistungsstärksten Tarif am Markt orientieren und sich damit zeitnahe an neue Marktgegebenheiten anpassen. Zum zweiten beinhaltet es, dass sich kein Anbieter auf einem erreichten Standard ausruhen kann. Der Mindeststandard wird immer wieder neu im Vergleich zu den leistungsstärksten Anbietern bestimmt. Bei den dynamischen Leistungsratings müssen somit die Mindeststandards erreicht werden und zusätzlich müssen min. x% der Punkte des am besten bewerteten Wettbewerbers erreicht werden.

Für einige Sparten reicht es nicht aus, dass der Anbieter lediglich gewisse Mindeststandards erfüllt. Insbesondere gilt dies für die eher jungen Sparten Funktionsinvaliditäts- und Pflegebahrversicherung, bei denen sich der Markt erst noch bildet, zum anderen aber auch für Sparten wie die Unfall- und die Jagdhaftpflichtversicherung, bei denen das alleinige Erfassen von Mindeststandards nicht ausreicht, um sehr gute von weniger guten Tarifen zu unterscheiden. Bei den dynamischen Leistungsratings orientiert sich die Bewertung an dem jeweils leistungsstärksten Tarif in der entsprechenden Sparte, wodurch jede Produktinnovation dazu geeignet ist, die Benchmark für alle Wettbewerbstarife neu zu definieren. Bei den dynamischen Leistungsratings müssen somit neben den sehr umfassenden Mindeststandards zusätzlich mindestens x% der Punkte des am besten bewerteten Wettbewerbers erreicht werden.

Versicherungsschutz im Leistungsfall
Dank der zahlreichen Mindeststandards sowie der transparenten Ratingfragen werden im Ratingprozess nur die Tarife selektiert, die eine sehr geringe Zahl an Lücken beim Versicherungsschutz aufweisen. Daher kann bei den von WFS-Rating selektierten Tarifen in den meisten versicherbaren Leistungsfällen Versicherungsschutz erwartet werden. Das WFS-Rating genügt damit den Ansprüchen eines richtig verstandenen Verbraucherschutzes.

GDV-Leistungsgarantie & Vermittlerhaftung
Bei stetig sich ändernden Bedingungswerken hat kein Vermittler die Möglichkeit, jede Änderung wirklich nachzuhalten und mit der GDV-Verbandsempfehlung abzugleichen. Im Sinne der Maklerhaftung ist es daher von Vorteil, wenn Versicherer grundsätzlich dokumentieren, dass zumindest die vom GDV empfohlenen Musterbedingungen in der jeweils aktuellsten Fassung bedingungsseitig garantiert sind. Leicht laufen Vermittler sonst Gefahr, dass Versicherer an einer oder mehreren Stellen zum Nachteil des Verbrauchers von diesen Mindeststandards abweichen.

Innovationsklauseln
Für Vermittler und Verbraucher ist es von großem Vorteil, wenn Versicherer im Bedingungswerk garantieren, dass neue, verbesserte Versicherungs-Bedingungen automatisch auch für den Bestand gelten, sofern dies mit keiner Mehrprämie verbunden ist (Innovationsklausel). Es geht somit um prämienneutrale Leistungsverbesserungen innerhalb einer bestehenden Tarifgeneration.

Im Einzelfall ist es zu prüfen, ob ein Versicherer die Innovationsklausel (mitunter auch Update-Garantie benannt) auch dann anwendet, wenn ein Tarif weitgehend nur Verbesserungen für den Kunden bedeutet, in einem oder mehreren Punkten aber auch Verschlechterungen vorsieht. Verbraucherfreundliche Versicherer wenden die Innovationsklausel so an, dass der Kunde von allen Verbesserungen profitiert und mögliche Verschlechterungen (z.B. Erhöhungen des Selbstbehaltes) für Bestandskunden keine Wirksamkeit haben.

Rating-Kommunikation
Die Ratings werden derzeit ausschließlich für die unabhängige Fachzeitschrift „Risiko & Vorsorge“ erstellt und quartalsweise aktualisiert. Darüber hinaus erfolgtete in der Vergangenheit teilweise eine Veröffentlichung auch in „Makler & Pflege“ sowie „Pflege & Vorsorge“.

Produkt & Kritik

Kurzcheck Hausratversicherung

Seit Oktober 2016 ist die GVO mit ihrer aktuellen Hausratversicherung am Start. Zur Verfügung stehen die Leistungsvarianten VIT und TOP-VIT als Versicherungssummen- bzw. Quadratmetermodell. Das Leistungsniveau ist von einzelnen Highlights abgesehen, eher durchschnittlich, im Tarif VIT ist u.a. zu beachten, dass Sengschäden nur zum Zeitwert versichert sind.

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Kurzcheck Berufsunfähigkeitsversicherung

Seit Januar 2017 gelten die überarbeiteten Versicherungsbedingungen für die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung aus dem Hause HUK-Coburg. Die Basis-Variante weist diverse Einschränkungen auf (z.B. rückwirkende Leistung bei verspäteter Anmeldung des Leistungsfalls auf 6 Monate begrenzt, Prognosedauer 3 Jahre, abstrakte Verweisung, Berufswechselklausel bezogen auf die letzten 12 Monate vor Eintritt des Leistungsfalls). Angeboten werden weiterhin eine „Start-Police“ (u.a. keine Dynamik während der Start-Phase) und eine Premium-Variante.

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Beginn einer stationären Behandlung

Das Sozialgericht (SozG) Detmold hat mit Urteil vom 19. Januar 2017 (S 3 KR 555/15) entschieden, dass allein der Umstand, dass die Daten eines Versicherten im Computersystem eines Krankenhauses erfasst wurden und die Ärzte einen stationären Aufenthalt für erforderlich halten, nicht den Schluss auf den Beginn einer stationären Behandlung zulassen. Vielmehr ist ein Einverständnis des Versicherten erforderlich.

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Kostenfreie Drohnenhaftpflicht

In vielen Privathaftpflichtpolicen und neuerdings auch in der Jagdhaftpflichtversicherung wird zunehmend eine Mitversicherung des Drohnenrisikos zugesichert. Ist also eine ergänzende Drohnen-Haftpflichtversicherung unnötig?

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Ausschluss für Schäden durch feindselige Handlungen im Rahmen der Rechtsschutzversicherung

Wie beispielsweise auch im Rahmen privater Haftpflichtversicherungsprodukte (z.B. nach Ziffer A2-1.3 AVB PHV der Musterbedingungen des GDV mit Stand 25.08.2014) sehen Rechtsschutzversicherer (z.B. Allianz, Advocard, Allrecht, Arag, ConceptIF, Concordia, D.A.S, Debeka, HUK-Coburg, jurpartner, KS/AUXILIA, Medien-Versicherung, NRV, Rechtsschutz Union, Roland) in ihren Versicherungsbedingungen analog zu Ziffer 3.2.1 der Musterbedingungen des GDV (ARB 2012, Stand Oktober 2014) üblicherweise auch einen Ausschluss für Rechtsstreitigkeiten als Folge feindseliger Handlungen vor.

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Produktverbesserungsklausel der Concordia

Zum Oktober 2014 hat die Concordia ihre Privathaftpflichtversicherung aktualisiert. Zur Verfügung stehen die Varianten Basis, Basis Plus und Sorglos. Die Deckungssumme beträgt in den beiden Basis-Varianten wahlweise 3, 5 oder 10 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, in der Sorglos-Deckung generell 10 Millionen Euro.

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Mitversicherung von Verbrechen bei der KS/AUXILIA

Eine Besonderheit der KS/AUXILIA ist die Mitversicherung auch des Vorwurfes eines begangenen Verbrechens von einer versicherten Person im Rahmen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes.

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Neue Auslandsreisekrankenversicherung der Gothaer

Zum 01.01.2015 hat die Gothaer eine neue Auslandsreisekrankenversicherung auf den Markt gebracht. Der Tarif MediR kann in den Tarifstufen MediR S 8 bis MediR S 12 für Singles bzw. MediR F 8 bis MediR F 12 für Familien abgeschlossen werden. Je nach Tarifstufe beträgt die maximale Reisedauer 8 bis 12 Wochen.

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